Hessische Gesellschaft für Schieneninfrastruktur

Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Fraktion der FDP im Hessischen Landtag für ein Gesetz zur Gründung der Hessischen Gesellschaft für Schieneninfrastruktur (Hessisches Schieneninfrastrukturgesellschaftsgesetz) - Landtagsdrucksache 20/8126

Aktualisiert am: 03.05.2024 1 Min. Lesezeit

Zusammenfassung

Um Mobilitätsangebote für Personen- und Güterverkehre zu verbessern und so den Wirtschaftsstandort Hessen attraktiver zu machen, muss die Schieneninfrastruktur deutlich ausgeweitet und modernisiert werden. Dazu müssen die Planungen und Genehmigungen sowie der Bau von Schieneninfrastruktur beschleunigt werden.

Die Errichtung einer hessischen Schieneninfrastrukturgesellschaft kann, wie im Gesetzentwurf vorgeschlagen, dazu beitragen, die oben genannten Ziele zu erreichen. Allerdings stellen sich praktische Umsetzungsfragen, die gründlich beraten werden sollten: (1) Die aufgrund der Gesellschafterstruktur zu erwartende Interessenvielfalt innerhalb der Schieneninfrastrukturgesellschaft darf nicht dazu führen, dass Vorhaben blockiert werden. (2) Um personelle Ressourcen und  Know-how zu sichern und vorhabenbezogen einzusetzen, kann eine Schieneninfrastrukturgesellschaft in Form einer Holding geeignet sein, jedoch fragt sich, ob es zwingend eine Holding sein muss. (3) Mangels landeseigener Infrastruktur müssten Aufgaben zur Betreuung etwa von kommunaler Schieneninfrastruktur der Schieneninfrastrukturgesellschaft übertragen werden.

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