Handlungsbedarf für mehr Neubau, Ausbau und Erhaltung - Position des VhU-Verkehrsausschusses zu Landesstraßen vom 19.05.2023
Landesstraßen
Zusammenfassung
Hessische Unternehmen brauchen leistungsfähige und intakte Straßen: Damit Warentransporte zuverlässig und pünktlich abgewickelt werden können. Damit Erwerbstätige einfach und bequem zur Arbeit kommen. Und damit Geschäftsreisende, Handwerker und Servicekräfte schnell bei ihren Kunden sind.
Schäden, Baustellen und zunehmender Verkehr führen auf den Straßen in Hessen zu Staus, Behinderungen und Zeitverlusten für Pendler und bei Warentransporten. Das gilt auch für die rund 7.200 km Landesstraßen, die rund 47 Prozent aller Straßen in Hessen ausmachen. Nach Angaben der Landesregierung befinden sich 49 Prozent dieser Landesstraßen in einem schlechten oder sehr schlechten Zustand. Das Landesstraßenvermögen ist von 4,4 Mrd. Euro (2014) auf 3,7 Mrd. Euro (2021) gesunken, weil die Investitionen seit Jahrzehnten geringer sind als die Abschreibungen. Die Abschreibungen liegen mit rund 220 Mio. Euro deutlich über den jährlichen Investitionen von 150 Mio. Euro in den Jahren 2022 und 2023. Auch im Jahr 2024 werden die Abschreibungen (240 Mio. Euro) die Investitionen (170 Mio. Euro) übertreffen. Der Wertverlust beträgt also weiter rund 70 Mio. Euro jährlich.
Was ist zu tun? Die Investitionen müssen angehoben werden. Es müssen mehr Kilometer saniert und ausgebaut werden und dort, wo Bedarf und ein hinreichendes Nutzen-Kosten-Verhältnis besteht, auch neue Landesstraßen gebaut werden.
Um dieses Ziel zu erreichen, muss die Landespolitik entschieden handeln. Denn klar ist, dass diese Anliegen auf finanzielle Restriktionen und gesellschaftlichen Widerstände stoßen. Außerdem limitieren der Mangel an personellen Ressourcen, insbesondere in der Planung, sowie steigende Löhne die Anzahl der Landesstraßenkilometer, die mit einem gegebenen Budget geplant und gebaut werden können. Zudem müssen zum Schutz von Boden, Wasser und Artenvielfalt beim Straßenbau die Eingriffe in die Umwelt so gering wie möglich gehalten werden.
Vor diesem Hintergrund ist zu empfehlen, dass die Höhe der Investitionen in die Landesstraßen zunächst schrittweise auf das Niveau der Abschreibungen, also auf 220 Mio. Euro, angehoben wird. Nachdem im Landeshaushalt neue finanzielle Spielräume geschaffen worden sind, sollten die Investitionen in Landesstraßen über die Höhe der Abschreibungen von 220 Mio. Euro hinaus angehoben werden.
Damit das Landesstraßenvermögen in Zukunft nicht mehr sinkt, sollte der Landtag eine Werterhaltungsregel einführen. Dadurch würde der Landtag das Verkehrsministerium gesetzlich verpflichten, Investitionen jeweils in Höhe der Abschreibungen zu tätigen.
Beim Einsatz der Mittel ist darauf zu achten, dass tatsächlich mehr Kilometer erhalten, neu- und ausgebaut werden. Der Fokus sollte nicht allein auf der Erhaltung liegen.
Schließlich sollte die Landesregierung einen regelmäßigen Infrastrukturbericht erstellen. Er sollte über den Zustand der Landesstraßen und Brücken in Hessen, die Verwendung der Mittel sowie die Höhe der Abschreibungen informieren.
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Stellvertretender Hauptgeschäftsführer