Mehr Investitionen in die Landesstraßen

Der Zustand der Landesstraßen ist insgesamt in Ordnung, aber er verschlechtert sich von Jahr zu Jahr.

Aktualisiert am: 19.06.2024 3 Min. Lesezeit

Um was geht es?

Zustand und Wert der Landesstraßen verschlechtern sich von Jahr zu Jahr

In Hessen gibt es ein dichtes Straßennetz mit rund 1.000 km Autobahnen, 3.000 km Bundesstraßen und 7.200 km Landesstraßen. Das ist viel, aber es fehlen vielerorts noch Straßen, die neu zu bauen sind, etwa Ortsumfahrungen.

Bei den Landesstraßen verschlechtert sich der Zustand von Jahr zu Jahr. Jede vierte Landesstraße ist in einem sehr schlechten Zu-stand.

Der bilanzielle Wert der Landesstraßen sinkt von Jahr zu Jahr. Im Jahr 2022 belief sich der Wert der Landesstraßen auf nur noch 3,7 Mrd. Euro – 600 Mio. Euro weniger als im Jahr 2014.

Im Jahr 2022 wurden 150 Mio. Euro in Erhalt, Aus- und Neubau von Landesstraßen investiert (inkl. Radwege). Dagegen lagen die Ab-schreibungen bei ca. 221 Mio. Euro. Der Vermögensverlust betrug 69 Mio. Euro. Für das Jahr 2024 plant das Land 170 Mio. Euro an Investitionen Auch das ist zu wenig – bei rund 240 Mio. Euro Abschreibungen. Der Nettowerteverzehr setzt sich fort, wie seit über drei Jahrzahnten.

Was braucht die Wirtschaft?

Gute Straßen und schnelle Wege

Personen und Waren sollen schnell, günstig und planbar ans Ziel kommen. Die Landesstraßen sollen gut ausgebaut sein, um Staus, Unfälle und Fahrzeugverschleiß zu minimieren.

Was ist zu tun?

Das Land muss deutlich mehr in die Landesstraßen investieren

  • Nettowerteverzehr stoppen
    Die Investitionen in Landesstraßen müssen auf 200 Mio. Euro p.a. angehoben werden, um den Nettowerteverzehr zu stoppen. Der Landtag sollte ein Werterhaltungsgesetz beschließen: Die Investitionen in Landesstraßen und Brücken müssen mindestens so hoch sein wie die Abschreibungen.
  • Landesstraßenetat schrittweise anheben
    Damit langfristig der Wert des Landesstraßenvermögens wieder wächst, müssen mehr Mittel bereitgestellt werden, sobald es die Haushaltskonsolidierung zulässt.
  • Aus- und Neubau, nicht nur Erhaltung
    Das Land darf den Landesstraßenetat nicht größtenteils für Erhaltung einsetzen, sondern muss den Anteil der Aus- und Neubauprojekte im Etat steigern.
  • Werterhaltungsregel einführen
    Der Landtag sollte die Landesregierung verpflichten, jedes Jahr mindestens so viel in Straßen, Brücken und andere Verkehrswege zu investieren, dass zumindest der Werteverzehr durch normale Abnutzung ausgeglichen wird.
  • Infrastrukturzustandsbericht
    Die letzte Zustandserfassung der Landesstraßen erfolgte 2012. Nötig ist ein regelmäßiger Bericht über Zustand, Wert, Investitionen und Abschreibungen, um den Handlungsbedarf aufzuzeigen.

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