Straßen und Brücken werden durch Lang-Lkw geschont, weil sich ihr Gesamtgewicht auf mehr Achsen verteilt als bei herkömmlichen Lkw.
Mehr Lang-Lkw auf hessische Straßen
Um was geht es?
Effiziente und sichere Logistik, die Infrastruktur und Umwelt schont
Lang-Lkw eignen sich besonders zum Transport großvolumiger, sperriger Güter, die viel Platz benötigen, aber relativ leicht sind. Das zulässige Gesamtgewicht von Lang-Lkw und herkömmlichen Lkw ist gleich: 40 Tonnen. Sie sind ferner genauso sicher wie herkömmliche Lkw, da sie nur mit höchster Sicherheitsausstattung zugelassen werden.
Lang-Lkw helfen, Staus zu verringern: 2 Lang-Lkw ersetzen 3 konventionelle Lkw. Sie benötigen mit 100 m Straße beim Fahren weniger Raum als 3 konventionelle Lkw mit 150m. Damit sorgen Lang-Lkw für eine bessere Klimabilanz des Straßengüterverkehrs, denn sie reduzieren den CO2-Ausstoß um rund 25 Prozent.
Lang-Lkw mit einer Gesamtlänge von 17,88 m (Typ 1) dürfen befristet bis Ende 2026 das gesamte Streckennetz in Hessen befahren. Größere Lang-Lkw mit einer Länge von bis zu 25,25 m dürfen dagegen im Dauerbetrieb nur auf bestimmten Straßen, dem Positivnetz, fahren. Das Positivnetz wird etwa alle 12 Monate aktualisiert. Aktuell gilt die 11. Ausnahmeverordnung (LKWÜberlStVAusnV).
Seit dem 1. Juli 2020 müssen neue Lang-Lkw mit einem Abbiegeassistenten ausgestattet sein. Für Bestandsfahrzeuge ist der Abbiegeassistent seit Juli 2022 verpflichtend.
Was braucht die Wirtschaft?
Mehr Straßen, auf denen Lang-Lkw zugelassen sind
Damit mehr Güter in einem Lastwagen transportiert werden können und somit der Schadstoffausstoß und die Straßenabnutzung pro Tonne Ladung sinken, sollten Lang-Lkw auf deutlich mehr Straßen in Hessen zugelassen werden.
Was ist zu tun?
Hessen sollte vom Bund schnellere Genehmigungsverfahren einfordern
- Mehr Strecken genehmigen
Lang-Lkw sollten durch Bund und Land besser unterstützt werden, indem sie mehr Straßen in Hessen befahren dürfen. - Positivnetz halbjährlich erweitern
Die hessische Landesregierung sollte sich über eine Bundesratsinitiative dafür einsetzen, dass auf Ebene des Bundes mindestens zweimal im Jahr eine Änderungsverordnung auf den Weg gebracht wird, in der neue Strecken für Lang-Lkw genehmigt werden. - Befristung aufheben
Lang-LKW Typ 1 mit einer Gesamtlänge von 17,88 m sollten dauerhaft das gesamte Streckennetz befahren dürfen. Die entsprechende Befristung der Erlaubnis sollte aufgehoben werden. - Stückgutlogistik: Gefahrgut zulassen
Das Beförderungsverbot von kennzeichnungspflichtigen Gütern für Lang-Lkw sollte für den Stückgutversand gelockert werden.
Ansprechpartner
Stellvertretender Hauptgeschäftsführer