Planungs- und Geneh­migungs­beschleu­nigung

Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung im Landesrecht: Handlungsempfehlungen für schnelleren Bau von Straßen und Brücken in Hessen - Position des VhU-Verkehrsausschusses vom 20.09.2024

20.09.2024 3 Min. Lesezeit

Zusammenfassung

Straßeninfrastrukturprojekte müssen viel schneller als bisher realisiert werden. Ansonsten drohen noch mehr Kapazitätsengpässe, Ablastungen und Brückensperrungen an Autobahnen sowie Bundes- und Landesstraßen. Das würde zu neuen Staus und Behinderungen führen und damit zu Zeitverlusten und Frust bei Berufspendlern, Handwerkern, Geschäftsreisenden, Lkw-Fahrern, Touristen und vielen anderen.

Die Ursachen für die lange Dauer von Vorhaben für den Neu- und Ausbau von Straßen und Brücken liegen vor allem in den zeitaufwendigen Planungs- und Genehmigungsverfahren. Werden Straßen und Brücken neu errichtet oder ausgebaut, müssen deren Auswirkungen auf Menschen, Tiere und Pflanzen nach EU-, bundes- und landesrechtlichen Vorgaben untersucht und abgewogen werden. Am Ende solcher Verfahren steht eine Genehmigungsentscheidung darüber, ob und wie ein Vorhaben konkret zu realisieren ist.

Möglichkeiten zur Beschleunigung für den Neu- und Ausbau von Straßen bieten Änderungen im hessischen Landesrecht. Dort finden sich nicht nur die einschlägigen Regelungen zur Ausgestaltung der Verfahren, sondern vereinzelt auch Regelungen dazu, welche materiellen Anforderungen bei der Realisierung eines Straßenbauvorhabens zu beachten sind. Was sollten Landtag und Landesregierung ändern?

Einfache und unkomplizierte Vorhaben sollten von vornherein aus dem starren und zeitaufwendigen Korsett der Planfeststellung befreit werden. Im Hessischen Straßengesetz sollte definiert werden, dass für unwesentliche Änderungen und Erweiterungen von Landesstraßen kein Planfeststellungsverfahren durchzuführen ist.

Dort, wo aufwendige Verfahren weiter erforderlich sind, kann und sollte für die Abarbeitung etablierter Verfahrensschritte weniger Zeit eingesetzt werden. Zeit- und Ressourcenersparnisse entstünden beispielsweise dann, wenn Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde zusammengelegt werden.

Die Durchführung eines Erörterungstermins sollte über eine Änderung im Hessischen Verwaltungsverfahrensgesetz auf die allernötigsten Fälle reduziert werden. Vom Vorhaben betroffene und am Verfahren beteiligte Dritte, wie Bürger, Verbände und Behörden, sollten über Einwendungsausschlüsse dazu gebracht werden, ihre Stellungnahmen fristgerecht abzugeben.

Es sollte ferner eine Stichtagsregelung eingeführt werden, die vorsieht, dass Gesetzesänderungen während des Planfeststellungsverfahrens bei der Entscheidung nicht berücksichtigt werden. Planunterlagen müssten dann nicht mehr auf die nachträglich geänderte Rechtslage hin angepasst werden.

Im Umweltrecht sollten Standards und Vorgaben auf das Nötigste reduziert werden. Regelungen im hessischen Naturschutzgesetz, die über das Bundesrecht hinausgehen, sollten gestrichen werden. Dazu zählen die Einrichtung und Beteiligung von Naturschutzbeiräten sowie die besondere Berücksichtigung von Alleen, Dolinen und Erdfälle als Biotoptypen in Hessen.

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