Pollert: Der von der GDL angekündigte Streik, belastet nicht nur die Bürger, sondern auch die Unternehmen über Gebühr.
Streik der GDL
Frankfurt am Main. „Die von der GDL angekündigten Streikaktionen ab dem 9. Januar für den Güterverkehr und ab dem 10. Januar für den Personenverkehr sind in laufender Tarifverhandlung und bei einem neuen erweiterten Angebot der Bahn als völlig überzogen und unverhältnismäßig abzulehnen. Außerdem können weder Gerichtsentscheidungen noch Streiks einen Tarifkonflikt lösen, das geht nur am Verhandlungstisch. Am Ende jeder Tarifverhandlung steht ein Kompromiss, der in Gesprächen gefunden wird, das muss auch wieder in den Fokus des Handelns der GDL rücken“, sagt Dirk Pollert, Hauptgeschäftsführer der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände (VhU). „Den Tarifkonflikt in dieser Weise eskalieren zu lassen, belastet alle, die auf den Schienenverkehr angewiesen sind massiv. Gerade in diesen wirtschaftlich schwierigen Zeiten, die durch Energieknappheit und hohe Spritpreise geprägt sind, sind viele Pendler, Reisende und auch die Unternehmen auf die Bahn angewiesen. Und im Januar kommt in Hessen erschwerend hinzu, dass die größten Verkehrsknotenpunkte - der Frankfurter Hauptbahnhof und der Flughafen Frankfurt – aufgrund der Vorbereitung der Generalsanierung der Strecke Frankfurt – Mannheim ohnehin schon von größeren Fahrplanänderungen betroffen sind.“
„Die unmittelbaren und mittelbaren Folgen eines mehrtägigen Streiks für die Wirtschaft sind enorm, wenn Lieferketten und Produktionsabläufe etwa durch fehlende Rohstoffe oder Vorprodukte gestört werden oder wenn fertige Produkte nicht abtransportiert werden können. Ein Ausweichen auf die Straße oder die Binnenschifffahrt ist bei vielen Produkten nicht möglich. Die Folgen des Streiks werden auch unsere Nachbarländer zu spüren bekommen, da viele europäische Schienenverkehrskorridore durch Deutschland führen.“
„Gerade die angekündigten Streikaktionen belegen, dass die VhU zu Recht die Forderung erhebt, dass jede Form des Streiks gesetzlich ausgeschlossen werden sollte bis die Verhandlungen der Tarifparteien endgültig gescheitert sind. Außerdem muss bei hoher Drittbetroffenheit wie im Bahn- oder Flugverkehr zusätzlich ein Schlichtungsverfahren den Streikaktionen vorausgehen, um solche umfassenden Belastungen zu verhindern“, forderte Pollert. „Die Regelung des Arbeitskampfrechts darf nicht länger der Rechtsprechung überlassen werden, die Regierung muss ein gesetzliches Arbeitskampfrecht schaffen. Nur so können die Friedenspflicht gewahrt und die Bürgerinnen und Bürger wie auch die Unternehmen vor Schäden durch maßlose Arbeitskampfmaßnahmen bewahrt werden“, so Pollert.
„Es geht nicht darum, dass im Grundgesetz der Bundesrepublik verankerte Streikrecht der Arbeitnehmer zu beschneiden, vielmehr müssen vom Gesetzgeber Spielregeln aufgestellt werden. Insbesondere ein über Tage oder gar Wochen andauernder Erzwingungsstreik darf erst dann zulässig sein, wenn alle Verhandlungsmöglichkeiten gescheitert sind. Aus diesem Grund appellieren wir zu Gunsten der Reisenden und der betroffenen Unternehmen an das Verantwortungsgefühl der GDL und fordern sie auf, an den Verhandlungstisch zurückzukehren“, so Dirk Pollert abschließend.