Pollert: Streiks gefährden Luftverkehrsbranche / Ruf und Zuverlässigkeit stehen auf dem Spiel / Klare Neuregelungen für den Arbeitskampf notwendig
ver.di-Warnstreiks beim Bodenpersonal
Frankfurt am Main. Angesichts der am morgigen Mittwoch bevorstehenden Warnstreiks von ver.di beim Bodenpersonal an mehreren deutschen Flughäfen fordert Dirk Pollert, Hauptgeschäftsführer der VhU, den Gesetzgeber erneut auf, die Bedingungen und den Rahmen für Arbeitskämpfe zu regulieren: „Der wiederholte Ausfall im Flugverkehr schadet dem Wirtschaftsstandort Deutschland erheblich und bringt unzumutbare Unannehmlichkeiten für Reisende, Beschäftigte und Arbeitgeber mit sich. Zudem steht die Zuverlässigkeit des Luftverkehrs in Deutschland auf dem Spiel, was nicht nur die Planungssicherheit der Unternehmen, sondern auch das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Effizienz des Luftverkehrssektors beeinträchtigt. Es besteht dringender Bedarf an verlässlichen Neuregelungen für den Arbeitskampf.“
Pollert äußert sich zudem besorgt über eine Trendwende in Tarifverhandlungen: „Streiks scheinen in Mode gekommen zu sein und drohen ihre Funktion als letztes Mittel in Tarifverhandlungen zu verlieren. Sie sind mittlerweile eine regelmäßig auftretende Belastung. Die Folgen dieser Arbeitskämpfe sind weitreichend, mit Störungen, die lange vor und nach dem eigentlichen Streiktag spürbar sind.“
Die VhU fordert ver.di auf an den Verhandlungstisch zurückzukehren und eine schnelle und faire Lösung zu finden, die die Interessen beider Seiten als auch die Notwendigkeit der Aufrechterhaltung eines stabilen und zuverlässigen Luftverkehrs berücksichtigt.
Zum Hintergrund: ver.di befindet sich derzeit in konzernweiten Tarifverhandlungen für rund 25.000 Beschäftigte des Bodenpersonals. Die Arbeitgeberseite hat ein Angebot vorgelegt, das Erhöhungen von Vergütung und Zusatzleistungen um insgesamt über 13 Prozent in den nächsten drei Jahren, sowie eine Inflationsausgleichsprämie, umfasst. Demgegenüber steht die Forderung der Gewerkschaft nach 12,5 Prozent mehr Gehalt, mindestens jedoch 500 Euro monatlich, bei einer Laufzeit von zwölf Monaten, sowie eine einheitliche Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 3.000 Euro.