Rohletter: Nahmobilität nicht zu Lasten von Auto und ÖPNV auf Radfahrer und Fußgänger beschränken // Landesstraßen: Neubau und Ausbau weiter ermöglichen
Verkehr
Frankfurt am Main. Anlässlich der Landtagsanhörung zum „Nahmobilitätsgesetz“ kritisiert die Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände (VhU) den Plan von CDU und Grünen, Nahmobilität zu Lasten der Autofahrer und Bus- und Bahnnutzer auf Radfahrer und Fußgänger zu beschränken. Der Gesetzentwurf sei geprägt von „illiberalen und unrealistischen Vorstellungen zur Verkehrspolitik“. Wie sich Bürger fortbewegen, müsse grundsätzlich ihnen überlassen bleiben. Dasselbe gelte für die Warentransporte der Betriebe. Jede einzelne Kommune müsse entscheiden, ob und wie die öffentlichen Wege und Plätze für den Verkehr genutzt würden. Das Land dürfe laut VhU diese Entscheidungen nicht durch Beratungs- und Informationsangebote und neue steuerfinanzierte Personalstellen politisch beeinflussen.
Zufrieden äußerte sich die VhU in ihrer Stellungnahme, die Sie anbei erhalten, dass die schwarz-grünen Regierungsfraktionen den Initiatoren des gescheiterten Volksbegehrens und deren Vorschlag für ein ‚Anti-Auto-Gesetz‘ eine Absage erteilt hätten.
„Die Betriebe müssen auch für kurze Strecken Waren mit dem Lkw transportieren können. Genauso müssen vielerorts die allermeisten Büros, Werkstätten und Geschäfte für Kunden und Beschäftigte mit dem Pkw erreichbar sein“, erklärte Klaus Rohletter, Vorsitzender des VhU-Verkehrsausschusses, und ergänzte: „Für die hessische Wirtschaft gibt es kein an sich ‚bestes‘ Verkehrsmittel. Die Verkehrsmittelwahl sollte möglichst bedarfsgerecht erfolgen können – das reicht von Bussen und Bahnen über Autos und Lkw bis zu Fahrrädern.“
Dass mit der ebenfalls geplanten Änderung im Hessischen Straßengesetz der Fokus beim Landesstraßenbau auf die Sanierung gelegt werden soll, sei laut Rohletter mit Blick auf den teils sehr schlechten Zustand der Landesstraßen grundsätzlich richtig. Die Formulierung, wonach der „Grundsatz Erhaltung vor Neubau“ gelten solle, bedürfe aber noch einiger Ergänzungen. „Es muss vermieden werden, dass mit der Gesetzesänderung der Neubau und Ausbau von Landesstraßen erschwert oder sogar gänzlich ausgeschlossen werden. Neubau- und Ausbauvorhaben müssen dort, wo erforderlich, weiterhin möglich sein“, mahnte Rohletter und ergänzte: „Im Straßengesetz sollte eine Werterhaltungsregel eingefügt werden. Dadurch würde der Landtag das Verkehrsministerium gesetzlich verpflichten, Investitionen in Landesstraßen mindestens in der Höhe der Abschreibungen zu tätigen.“