EU-Lieferkettenrichtlinie

Pollert: Das Nein der Bundes-FDP ist Chance, um neue Belastungen der Wirtschaft zu verhindern. Bundesregierung darf im Europäischen Rat nicht zustimmen

17.01.2024 2 Min. Lesezeit

Frankfurt am Main. Die Ablehnung des Entwurfs der EU-Lieferketterichtlinie durch das Präsidium der Bundes-FDP vom Montag begrüßt die Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände (VhU) als „Chance, um neue Belastungen der Wirtschaft zu verhindern.“ Die Bundesregierung dürfe im Europäischen Rat dem Richtlinienentwurf nicht zustimmen, sagte VhU-Hauptgeschäftsführer Dirk Pollert und ergänzte: „Dann kämen wir dem Ziel einer Sperrminorität gegen den jetzigen Entwurf näher, so dass zu hoffen ist, dass der Entwurf verbessert wird und dass den Unternehmen in Europa keine neuen Belastungen auferlegt werden.“

Der zur Abstimmung stehende Entwurf gehe deutlich über die Vorgaben des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes hinaus, das aus Sicht der VhU „bereits völlig überzogen in den Anforderungen gegenüber Unternehmen und weitgehend unwirksam“ hinsichtlich des unstrittigen Ziels des Schutzes von Menschenrechten und Umwelt sei, sagte Pollert. Auch Regeln zum Schutz von Menschenrechten und Umwelt müssten „praktikabel und realitätsnah“ sein. Der Entwurf der EU-Richtlinie beabsichtige, die gesamte Wertschöpfungskette zu erfassen, was laut VhU die Komplexität der Lieferketten mit oft nicht zu überblickenden Vorstufen von Lieferanten vieler Teilen ignoriere.

Pollert: „Die Richtlinie könnte sogar das Gegenteil ihres Ziels zu bewirken, wenn sich europäische Unternehmen aus Sorge vor Strafzahlungen aus Ländern zurückziehen, die von den Investitionen und dem Handel mit deutschen Unternehmen bisher profitieren. Statt neue bürokratische Hürden zu errichten und rechtliche Unsicherheiten zu schaffen, muss der Entwurf der EU-Lieferkettenrichtlinie verschlankt und an die Realität angepasst werden.“ Dazu gehöre etwa, dass der Anwendungsbereich nicht bereits ab 500 Mitarbeitern je Unternehmen greift, sondern nur sehr viel größere Unternehmen adressieren dürfe. Außerdem sollten nur wenige Vorlieferstufen erfasst werden.

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