Hessische Gemeindeordnung

Stellungnahme vom 06.09.2024 zum Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Funktionsfähigkeit der kommunalen Vertretungskörperschaften und zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften (Hessische Gemeindeordnung HGO)

06.09.2024 3 Min. Lesezeit

Zusammenfassung

Die geplante Änderung der Hessischen Gemeindeordnung zur Ausweitung der zulässigen wirtschaftlichen Tätigkeiten der Kommunen im Wohnungsbau und bei der Versorgung mit erneuerbaren Energien würde neue unfaire Konkurrenz von öffentlichen Betrieben gegenüber privaten Unternehmen schaffen. Der Landtag sollte die richtige Maxime „Privat vor Staat“ nicht erneut weiter verwässern und deshalb den §121 der HGO nicht ändern.

Viele Kommunen haben bereits heute spürbare Schwierigkeiten bei der Erfüllung Ihrer Kernaufgaben – etwa bei der Gewährleistung eines attraktiven ÖPNV, beim Erhalt von Straßen und Brücken in einem guten Zustand, bei der Kinderbetreuung oder bei der Sicherstellung bürgernaher und digitaler Verwaltungsdienstleistungen. Es ist schwer vorstellbar, wie die Re-Kommunalisierung in zwei großen und bedeutenden Wirtschaftsbereichen zum Wohle von Bürgern und Betrieben gelingen soll, ohne dass viele Kommunen insgesamt noch weniger leistungsfähig werden.

Der Gesetzentwurf enthält keine überzeugende Rechtfertigung für mehr oder für neue Marktzugänge für öffentliche Unternehmen oder kommunale Eigenbetriebe. Gewiss gibt es vielerorts öffentliche Unternehmen, die und deren Beschäftigte einen sehr guten Job machen. Aber gegenüber privaten Unternehmen haben die Unternehmen der öffentlichen Hand einen unfairen Wettbewerbsvorteil durch die Nähe zu staatlichen bzw. kommunalen Entscheidern, durch steuerliche Vorteile und durch eine potentiell höhere Risikoneigung, da dort niemand mit seinem privaten Kapital haftet, so dass im Verlustfall „nur“ Das Geld der Steuerzahler verloren ist. Der Gesetzentwurf würde diese unfairen Wettbewerbsverzerrungen ausweiten, was strikt abzulehnen ist. Im Gegenteil, die HGO sollte die wirtschaftliche Betätigung der Kommunen stärker begrenzen statt sie auszuweiten. Denn erstens haben die privaten Unternehmer durch die Haftung mit ihrem privaten Kapital Handlungsanreize, die in öffentlichen Unternehmen fehlen. Und zweitens sorgt der Wettbewerb zwischen privaten Unternehmen tendenziell für mehr Kundenorientierung und eine raschere Marktdurchdringung wirtschaftlich erfolgreicher Innovationen.

Für die Überwindung des großen Mangels an Wohnungen auf angespannten Wohnungsmärkten in Hessen wäre durch den Gesetzentwurf nichts gewonnen. Die Hauptprobleme liegen woanders: Mangel an verfügbaren Bauflächen, Überregulierung am Bau, gestiegene Baukosten sowie der Zinsanstieg. Anstatt es privaten Bauunternehmen und Vermietern noch schwerer zu machen, sollten Landtag, Landesregierung und Behörden die Ergebnisse der Kommission „Innovation im Bau“ des Wirtschaftsministeriums zur Entbürokratisierung am Bau zügig und mutig zur Entschlackung der Hessischen Bauordnung und weiterer Regeln nutzen. Zudem sollte es endlich die bereits in der vergangenen Legislaturperiode angekündigten finanziellen Anreize im Kommunalen Finanzausgleich (KFA) geben, damit Kommunen mehr neue Flächen für Wohnungsbau schaffen.

Ansprech­partner

Dr. Clemens Christmann

Stellvertretender Hauptgeschäftsführer

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