Hessisches Mittelstands­förderungs­gesetz

Stellungnahme vom 16.11.2022 zum Entwurf zur Änderung des „Hessischen Mittelstands­förderungs­gesetz“ der SPD-Fraktion im Hessischen Landtag - Drucksachen-Nr.: 20/9127

16.11.2022 1 Min. Lesezeit

Zusammenfassung

In Hessen existiert ein Gesetz zur Förderung der mittelständischen Wirtschaft vom 25.03.2013. Mit dem Änderungsvorschlag beabsichtigt die Fraktion der SPD einen Eingriff sowohl in die Förderkriterien, als auch eine Erweiterung der öffentlichen Kontrolle der geförderten Unternehmen.

Für die von der Fraktion der SPD vorgeschlagenen Änderungen gibt es keine sachliche Notwendigkeit. Die geplante Überfrachtung der Förderung mit sachfremden, im Wesentlichen arbeitsrechtlichen Forderungen gehört nicht in ein Gesetz zur Mittelstandsförderung.

Durch die geplanten Änderungen würde es nicht nur zu neuen bürokratischen Hürden kommen, gravierender ist, dass erneut zusätzlich in die unternehmerische Freiheit und insbesondere in das unternehmerische Selbstorganisationsrecht eingegriffen wird.

Die VhU setzt sich dafür ein, dass das hessische Mittelstandsförderungsrecht einfach und unbürokratisch geregelt bleibt. Der Änderungsvorschlag der Fraktion der SPD entspricht diesem Ziel nicht und sollte daher abgelehnt werden.

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Dr. Clemens Christmann

Stellvertretender Hauptgeschäftsführer

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