Runder Tisch zum hessischen Tariftreue- und Vergaberecht

Pollert: „Der Runde Tisch zur Novellierung des Tariftreue- und Vergabegesetzes darf keine Verpflichtung zur Tarifanwendung vorgeben.“

Aktualisiert am: 06.06.2024 2 Min. Lesezeit

Frankfurt am Main. „Der hessische Wirtschaftsminister Mansoori hat zu einem Runden Tisch am 7. Juni 2024 eingeladen, der die Novellierung des hessischen Tariftreue- und Vergaberechts thematisieren soll. Bei den Gesprächen ist aus Sicht der VhU zu beachten, dass schon aus grundgesetzlichen Erwägungen die Vergabe von öffentlichen Aufträgen nicht von der verpflichtenden Anwendung eines Tarifvertrages abhängig gemacht wird“, sagt Dirk Pollert, Hauptgeschäftsführer der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände (VhU).

„Die VhU unterstützt grundsätzlich das Ziel, fairen Wettbewerb zu schaffen und überbordende Bürokratie abzubauen. Begrüßenswert sind daher die Überlegungen, vereinfachte Vergabeverfahren zu schaffen und die Vergabefreigrenze anzuheben. Der von der hessischen Landesregierung weiterhin verfolgte Ansatz, die Vergabe öffentlicher Aufträge auch von der Einhaltung repräsentativer Tarifverträge abhängig zu machen, ist jedoch gleich aus mehreren Gründen falsch.

Zum einen sind Tarifthemen besser bei den Tarifparteien aufgehoben, die sich mit den Gegebenheiten der jeweiligen Industrie und Branche bestens auskennen. Darüber hinaus ist im Art. 9 Abs. 3 Grundgesetz die sog. negative Koalitionsfreiheit verankert, die es Unternehmen wie auch Beschäftigten gestattet, sich gegen eine Tarifbindung zu entscheiden. Dieses Grundrecht würde durch eine Verpflichtung, einen repräsentativen Tarifvertrag zur Erlangung öffentlicher Aufträge anwenden zu müssen, unterlaufen. Zudem besteht die Gefahr, dass dadurch letztlich nur neuer bürokratischer Aufwand entsteht und damit das mit der Novellierung verfolgte begrüßenswerte Ziel des Bürokratieabbaus konterkariert wird“, so Pollert weiter.

„Aus diesen Gründen hält die VhU die Überlegungen zur verpflichtenden Anwendung eines repräsentativen Tarifvertrages im Zusammenhang mit der Vergabe öffentlicher Aufträge für sachfremd und rechtswidrig. Die Freiheit, keine Tarifbindung einzugehen, sollte akzeptiert werden“, fordert Pollert.

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