Beschluss des Bundes für ein Grund­sicherungs-Sanktions­moratorium

Pollert: „Besser in Arbeit aktivieren als Arbeitslosigkeit alimentieren // Sanktionsmoratorium überflüssig und arbeitsmarktschädlich“

Aktualisiert am: 13.03.2024 1 Min. Lesezeit

Frankfurt am Main. Das Bundeskabinett will Sanktionen in der Grundsicherung bis Ende des Jahres 2022 weitgehend aussetzen. Jobcenter hätten dann noch weniger Handhabe zur Durchsetzung von Mitwirkungspflichten.

„Von dem weitgehenden Sanktionsmoratorium geht ein völlig falsches Signal aus. Es ist erwiesenermaßen besser, in Arbeit zu aktivieren als Arbeitslosigkeit zu alimentieren. Die Kehrtwende ist umso unverständlicher, als zuletzt die Langzeitarbeitslosigkeit stark gestiegen ist. Wir fordern die Ampel-Koalition auf, das arbeitsmarktpolitische Erfolgsmodell des Förderns und Forderns in der Grundsicherung aufrecht zu erhalten und auf das Sanktionsmoratorium zu verzichten“, erklärte Dirk Pollert, Hauptgeschäftsführer der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände e. V.

Auch das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 5.11.2019 Sanktionen in der Grundsicherung für grundsätzlich zulässig erklärt, um den Nachranggrundsatz staatlicher Sozialleistungen durchzusetzen. „Das ist auch richtig, denn wer seine Existenz aus eigener Kraft sichern kann, muss auch vom Jobcenter dazu angehalten werden können, dies zu tun. Nur so bleibt der Sozialstaat nachhaltig finanzierbar und damit handlungsfähig für Hilfebedürftige“, so Pollert.

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