VhU zum Hinweisgeber­schutzgesetz

Pollert: „Die Pflicht, anonymisierte Meldewege einzurichten, ist gerade kleineren und mittleren Unternehmen in Hessen erspart geblieben, die durch die Mehrkosten erheblich belastet worden wären.“

Aktualisiert am: 13.03.2024 2 Min. Lesezeit

Frankfurt am Main. „Wir danken Herrn Prof. Poseck und seinen Unionskollegen, dass sie sich dafür eingesetzt haben, dass die Verpflichtung anonyme Meldungen zuzulassen, nicht in die Praxis umgesetzt wird. Die den hessischen Unternehmen entstehenden Kosten sind ohnehin enorm. Es wäre noch teurer geworden, wenn die CDU-Politiker es nicht verhindert hätten, dass auch anonyme Meldungen verpflichtend zu ermöglichen sind. Dies verdeutlichen die extrem hohen Kosten, die für die Einrichtung eines anonymisierten Meldeweges beim Bundesamt für Justiz entstanden sind“, sagte Dirk Pollert, Hauptgeschäftsführer der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände (VhU). Das Hinweisgeberschutzgesetz ist Realität in den hessischen Unternehmen geworden. Sie sind in Umsetzung des Gesetzes nur verpflichtet, personalisierte Meldungen zuzulassen.

Dirk Pollert: „Die Einrichtung eines anonymisierten Meldeweges beim Bundesamt für Justiz verursacht nach einer eigenen Schätzung des Ministeriums Kosten in Höhe von 375.000 €. Die Ampel-Koalition hat dagegen mit Ihrer Kostenschätzung von 50 Euro pro Monat einmal mehr ihre Praxisferne zur betrieblichen Realität bewiesen. Diese Pflicht, anonymisierte Meldewege einzurichten, ist gerade kleineren und mittleren Unternehmen in Hessen erspart geblieben, die durch die hohen Mehrkosten erheblich belastet worden wären.“

„Dennoch bleibt es aus der Sicht der hessischen Wirtschaft bei der Fundamentalkritik an der Gesamtregelung. Im internationalen Vergleich werden wieder die deutschen Unternehmen benachteiligt, da die Bundesregierung ohne Grund die europäischen Vorgaben verschärft“, gibt Pollert zu bedenken.

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